Belagerungszustand

Belagerungszustand
Be|la|ge|rungs|zu|stand 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.; früherNotlage, in der die bürgerlichen Gesetze durch Kriegsgesetze abgelöst werden ● den \Belagerungszustand (über ein Land, eine Stadt) verhängen

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Be|la|ge|rungs|zu|stand, der (Rechtsspr. früher):
bes. bei Krieg od. Kriegsgefahr staatlich verhängter Ausnahmezustand, bei dem die Bürgerrechte weitgehend durch Kriegsrecht o. Ä. eingeschränkt werden:
den B. ausrufen.

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Belagerungszustand,
 
ein Zustand, in dem unter dem Zwang eines Krieges oder innerer Unruhen die bürgerlichen Gesetze durch Kriegsgesetze, die Verwaltungs- durch Militärbehörden und die ordentlichen Strafgerichte durch Kriegsgerichte eingeschränkt oder ersetzt werden; in der Regel besteht die Möglichkeit, einen Teil der Grundrechte für die Dauer des Belagerungszustandes außer Kraft zu setzen. Der Belagerungszustand tritt ein durch eine öffentliche Verkündung seitens der obersten örtlichen Militärgewalt oder der zuständigen politischen Exekutivorgane. Nach der Reichsverfassung von 1871 hieß der Belagerungszustand Kriegszustand. Bei völkerrechtlich vereinbarten Gebietsbesetzungen kann der Besatzungsmacht die Befugnis eingeräumt werden, den Belagerungszustand zu verhängen, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen. Das GG der Bundesrepublik Deutschland kennt den Belagerungszustand nicht.

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Be|la|ge|rungs|zu|stand, der (Rechtsspr. früher): bes. bei Krieg od. Kriegsgefahr staatlich verhängter Ausnahmezustand, bei dem die Bürgerrechte weitgehend durch Kriegsrecht o. Ä. eingeschränkt werden: den B. ausrufen; den B. [über eine Stadt] verhängen; ... im zwar nicht im B. befindlichen, aber keinesfalls liberalen Bayern (Kühn, Zeit 109).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Belagerungszustand — Belagerungsstand, Etat de siège), der Zustand einer Festung, wenn dieselbe von dem Feinde belagert wird od. nahe daran ist, es zu werden. Der B. erfordert außerordentliche Maßregeln u. die Abtretung der polizeilichen Gewalt an den Gouverneur u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Belagerungszustand — (Belagerungsstand, franz. État de siége), eine Art moderner Militärdiktatur, bestehend in der Übertragung der gesamten öffentlichen Autorität auf die Militärbehörden, die zugleich mit außerordentlichen Vollmachten bekleidet werden. Ursprünglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belagerungszustand — Belagerungszustand, Belagerungsstand (frz. état de siège), der Zustand, währenddessen der Militärbehörde eine erweiterte Machtbefugnis eingeräumt wird, die bis zur Suspension der bürgerlichen Gerichte und Stellung aller Einwohner unter… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Belagerungszustand — Belagerungszustand, die geschärfte Macht der Militärgewalt in Festungen, welche eine Belagerung erwarten oder erleiden, oder überhaupt an Plätzen, in welchen wegen Aufruhr u. dergl. der Kriegszustand eintritt; derselbe kann von der Erhöhung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Belagerungszustand — Der Belagerungszustand (auch Belagerungsstand) ist ein von der Regierung eines Staates oder Landesteils verhängter Ausnahmezustand für einen Ort oder einen räumlich begrenzten Bezirk, währenddessen den Militärbehörden eine erweiterte… …   Deutsch Wikipedia

  • Belagerungszustand — Be|la|ge|rungs|zu|stand …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Der Belagerungszustand — (französisch L état de siège) ist ein Theaterstück in drei Teilen von Albert Camus und Jean Louis Barrault. Es wurde 1948 in Paris uraufgeführt. Das Stück entstand unter dem Einfluss der deutschen Teilung Frankreichs im zweiten Weltkrieg. Er… …   Deutsch Wikipedia

  • Kleiner Belagerungszustand — Kleiner Belagerungszustand, s. Belagerungszustand …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kleiner Belagerungszustand — Unter dem Begriff Kleiner Belagerungszustand waren ordnungspolizeiliche Maßnahmen im Rahmen der von 1878 bis 1890 im Deutschen Kaiserreich geltenden Sozialistengesetze gegen die Sozialdemokratie zu verstehen. Sie stützten sich auf § 28 des… …   Deutsch Wikipedia

  • Осадное положение — (Belagerungszustand, état de siège) исключительное положение, в котором объявляется какая либо местность, в видах охранения общественного порядка. Оно заключается в том, что административная (отчасти и судебная) власть переходит к военному… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

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